Anerkennung ausländischer Schul- und Studienabschlüsse

Die Anerkennung der bereits im Ausland erbrachten Schul- und Studienabschlüsse ist für jeden weiteren Bildungs- und Arbeitsfortschritt zwingend notwendig. Daher sollte diese schnellstmöglich beantragt und durchgeführt werden. Je nach Bundesland können verschiedene Institutionen oder Organisationen Ansprechpartner sein. Daher sollte eine Abfrage zu  richtiger Institution und auch Kostenübernahme über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine offizielle Website, wie z.B. das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, https://anabin.kmk.org/anabin.html gemacht werden, um die richtigen Institutionen zu identifizieren, die die Anerkennung durchführen.

Eine Zusammenfassung zu den beachtenden Voraussetzungen, die sich auf die Anerkennung und Studienaufnahme konzentriert ist folgend angefügt.  

Zugang zum Erststudium an deutschen Hochschulen 

Grundsätzlich ist der Zugang zum Studium an deutschen Hochschulen mit ausländischen Sekundarschulabschlüssen möglich. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis – gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem es erworben wurde – eine Hochschulzugangsqualifikation darstellt. Für Studienbewerberinnen und -bewerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-/ EWR-Staaten), die im Heimatland zum Studium zugelassen wurden, ist eine Zulassung zu einem deutschen Studium in der Regel direkt möglich. Bei diesen sowie bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten prüft das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat der Wunschhochschule, ob die schulischen Qualifikationen für ein Studium in Deutschland direkt ausreichen oder eine Zulassung über das Studienkolleg beziehungsweise eine Feststellungsprüfung möglich ist. Grundlage hierfür sind die Bewertungsvorschläge der anabin-Datenbank.

Auch beruflich Qualifizierte können einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bekommen. Das heißt, eine schulische Studienberechtigung ist nicht unbedingt erforderlich. Voraussetzung für den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte ist, dass die ausländische Berufsqualifikation (Berufsabschluss und ggf. Berufserfahrung) mit einer deutschen Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine geeignete Hochschule in Deutschland lässt sich mit dem Hochschulkompass ermitteln. Bei Fächern mit einem begrenzten Zugang (Numerus Clausus, NC) erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung, bei nur regionalem NC durch die Hochschule selbst. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen diese bei der jeweiligen Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes oder direkt durch die Hochschule anerkennen lassen. 

Alternativ kann auch für den Zugang zum Erststudium eine Anerkennung des Schulzeugnisses von der zuständigen staatlichen Anerkennungsstelle verwendet werden. Diese Zeugnisanerkennung ist kostenpflichtig, kann dann aber auch in anderen Verfahren vorgelegt werden, in denen schulische Qualifikationen nachgewiesen werden müssen (z.B. Bewerbungen für eine Berufsausbildung, auf dem Arbeitsmarkt etc.).

Anerkennung von Studienleistungen und Zugang zu weiterführenden Studien 

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die jeweilige Hochschule zuständig. Bei Studiengängen, die mit Staatsexamen abgeschlossen werden, sind die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig. Diese haben die Vorbildung der Bewerber im Hinblick auf die Einstufung in einen deutschen Studiengang zu bewerten. Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt beziehungsweise das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule. Das Akademische Auslandsamt ist auch für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen zuständig. 

Ausländische Hochschulgrade 

Fragen zum Führen ausländischer Hochschulgrade beantworten die zuständigen Wissenschaftsministerien des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich gilt: Das Führen des ausländischen Grades im Original ist möglich – so ist es auch in den Landeshochschulgesetzen festgelegt. Die Umwandlung eines ausländischen Grades in einen deutschen Grad ist nicht möglich. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für Spätaussiedler. Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse gibt die anabin-Datenbank. 

Rechtsgrundlagen akademischer Anerkennung

Je nach Anerkennungszweck und Herkunftsland gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Für Qualifikationen beziehungsweise Abschlüsse aus den Unterzeichnerstaaten der Lissabon-Konvention gelten die Regelungen der Konvention. Für Staaten, die die Lissabon-Konvention nicht ratifiziert haben, gelten folgende Abkommen (sofern sie in dem jeweiligen Staat ratifiziert wurden): 

  • Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse 
  • Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten 
  • Europäische Konvention über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen 
  • Europäische Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten 

Die Abkommen sind auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), angesiedelt beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, abrufbar.

Allgemeine Hinweise zum Studieren in Deutschland bietet der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) auf der Seite www.study-in.de.

(Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung_im_hochschulbereich.php)

Wichtigste übergeordnete Adresse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die auf folgender Website alle Voraussetzungen, notwendigen Dokumente und Kosten auflistet. 

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen.html