KfW-Kredit

Finanzierung – KFW – Bildungskredit

Die Gewährung des Bildungskredites ist für Geflüchtete mit Recht auf Daueraufenthalt, anerkannte Asylsuchende und auch heimatlose Ausländer bzw., heimatlose Ausländerinnen möglich. Studierende und Auszubildende aus diesen Personengruppen können unabhängig vom Anspruch auf BAFÖG oder Einkommen der Eltern oder des Lebens- bzw. Ehepartners den staatlich subventionierten KFW – Bildungskredit beantragen. Das Kreditvolumen ist begrenzt, sollte daher frühzeitig beantragt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge kann bis zu 2 Monaten betragen. Der Kredit ist sehr zinsgünstig und die Rück

zahlungsverpflichtungen beginnen erst 4 Jahre nach Erhalt der letzten ausgezahlten Rate.

Die weiteren Informationen sind Auszüge aus den geltenden Rahmenbedingungen, die die grundsätzlichen Bedingungen beschreiben. Vor Beantragung sollten Interessierte die Weblinks ausführlich lesen, um eine vollständige Information zu erhalten. Dabei ist es sinnvoll dieses mit einem Deutsch-Muttersprachler gemeinsam zu machen!

Rahmenbedingungen für Studierende:

  • Alter zwischen 18 und 36 Jahren
  • Maximale Studiendauer 12 Semester
  • Immatrikulation an einer für den Bezug von BAFÖG anerkannten Universität oder Hochschule
  • Studierende im Erststudium (Bachelor) können ab dem 3. Semester den Bildungskredit beantragen. Ist dieses ein Ergänzungs- Zusatz- oder Aufbaustudium ist die Beantragung des Kredites bereits ab dem ersten Semester möglich. Dieses gilt auch für Studierende im Master – oder Magisterstudium.

Für Auszubildende gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:

  • Alter zwischen 18 und 36 Jahren
  • Absolvierung einer BAFÖG förderfähigen Ausbildung
  • Der Abschluss muss berufsqualifizierend sein, d.h. eine schulische Ausbildung z.B. Abitur, Fachhochschulreife ist nicht förderfähig.
  • Der Bildungskredit kann nicht nur für Erstausbildungen, sondern auch für Zweit- und Folgeausbildungen gewährt werden.
  • Förderungsdauer sind maximal 24 Monate. Eine zweijährige Ausbildung kann von Beginn an mit dem Bildungskredit ge­för­dert wer­den. Bei län­ge­ren Aus­bil­dun­gen ist ei­ne Be­wil­li­gung des Bil­dungs­kre­di­tes nur in den letz­ten 24 Mo­na­ten mög­lich.

„Die Vorteile des Bildungskredites auf einen Blick“:

  • Kre­dit­vo­lu­men von 1.000 Eu­ro bis zu 7.200 Eu­ro
  • wahl­wei­se bis zu 24 Mo­nats­ra­ten in Hö­he von 100 Eu­ro, 200 Eu­ro oder 300 Eu­ro
  • auf Wunsch Ein­mal­zah­lung von bis zu 3.600 Eu­ro für aus­bil­dungs­be­zo­ge­ne Auf­wen­dun­gen
  • sehr güns­ti­ger Zins­satz durch Bun­des­ga­ran­tie in Hö­he von 0,72 % ef­fek­ti­ver Jah­res­zins, der Soll­zins be­trägt 0,72% (Stand: 01.04.2018)
  • kei­ne ver­steck­ten Kos­ten
  • ein­fa­che An­trag­stel­lung im In­ter­net
  • Kom­bi­na­ti­on mit an­de­ren Fi­nan­zie­rungs­an­ge­bo­ten – wie BAföG – mög­lich
  • För­de­rung auch von Zweit- und Fol­ge­aus­bil­dun­gen
  • kei­ne Leis­tungs­nach­wei­se nach der Be­wil­li­gung er­for­der­lich
  • kos­ten­freie Kün­di­gung je­der­zeit zum Mo­nats­en­de mög­lich
  • Rück­zah­lung erst vier Jah­re nach Aus­zah­lung der ers­ten Ra­te
  • nied­ri­ge mo­nat­li­che Rück­zah­lungs­ra­te in Hö­he von 120 Eu­ro
  • au­ßer­or­dent­li­che Rück­zah­lun­gen je­der­zeit und in be­lie­bi­ger Hö­he kos­ten­frei mög­lich
  • För­de­rung von aus­bil­dungs­be­ding­ten Prak­ti­ka im In- und Aus­land

(Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Bildung/Bildungskredit/bildungskredit-node.html)

Der KFW- Bildungskredit ist eine gute Möglichkeit finanzielle Herausforderungen während des Studiums oder der Ausbildung zu überbrücken und kann einfach beantragt werden!

Weiterführende Links:

Alle offiziellen Informationen zum Bildungskredit:

https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Bildung/Bildungskredit/bildungskredit-node.html

Der Antrag zur Gewährung des Bildungskredites wird elektronisch gestellt:

https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Bildungskredit/0Antrag/antrag_node.html