Finanzierung – KFW – Bildungskredit
Die Gewährung des Bildungskredites ist für Geflüchtete mit Recht auf Daueraufenthalt, anerkannte Asylsuchende und auch heimatlose Ausländer bzw., heimatlose Ausländerinnen möglich. Studierende und Auszubildende aus diesen Personengruppen können unabhängig vom Anspruch auf BAFÖG oder Einkommen der Eltern oder des Lebens- bzw. Ehepartners den staatlich subventionierten KFW – Bildungskredit beantragen. Das Kreditvolumen ist begrenzt, sollte daher frühzeitig beantragt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge kann bis zu 2 Monaten betragen. Der Kredit ist sehr zinsgünstig und die Rück
zahlungsverpflichtungen beginnen erst 4 Jahre nach Erhalt der letzten ausgezahlten Rate.
Die weiteren Informationen sind Auszüge aus den geltenden Rahmenbedingungen, die die grundsätzlichen Bedingungen beschreiben. Vor Beantragung sollten Interessierte die Weblinks ausführlich lesen, um eine vollständige Information zu erhalten. Dabei ist es sinnvoll dieses mit einem Deutsch-Muttersprachler gemeinsam zu machen!
Rahmenbedingungen für Studierende:
- Alter zwischen 18 und 36 Jahren
- Maximale Studiendauer 12 Semester
- Immatrikulation an einer für den Bezug von BAFÖG anerkannten Universität oder Hochschule
- Studierende im Erststudium (Bachelor) können ab dem 3. Semester den Bildungskredit beantragen. Ist dieses ein Ergänzungs- Zusatz- oder Aufbaustudium ist die Beantragung des Kredites bereits ab dem ersten Semester möglich. Dieses gilt auch für Studierende im Master – oder Magisterstudium.
Für Auszubildende gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:
- Alter zwischen 18 und 36 Jahren
- Absolvierung einer BAFÖG förderfähigen Ausbildung
- Der Abschluss muss berufsqualifizierend sein, d.h. eine schulische Ausbildung z.B. Abitur, Fachhochschulreife ist nicht förderfähig.
- Der Bildungskredit kann nicht nur für Erstausbildungen, sondern auch für Zweit- und Folgeausbildungen gewährt werden.
- Förderungsdauer sind maximal 24 Monate. Eine zweijährige Ausbildung kann von Beginn an mit dem Bildungskredit gefördert werden. Bei längeren Ausbildungen ist eine Bewilligung des Bildungskredites nur in den letzten 24 Monaten möglich.
„Die Vorteile des Bildungskredites auf einen Blick“:
- Kreditvolumen von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 0,72 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 0,72% (Stand: 01.04.2018)
- keine versteckten Kosten
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG – möglich
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
(Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Bildung/Bildungskredit/bildungskredit-node.html)
Der KFW- Bildungskredit ist eine gute Möglichkeit finanzielle Herausforderungen während des Studiums oder der Ausbildung zu überbrücken und kann einfach beantragt werden!
Weiterführende Links:
Alle offiziellen Informationen zum Bildungskredit:
https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Bildung/Bildungskredit/bildungskredit-node.html
Der Antrag zur Gewährung des Bildungskredites wird elektronisch gestellt:
https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Bildungskredit/0Antrag/antrag_node.html