Nach einem abgeschlossenen Studium (Master, Diplom, Magister, Staatsexamen), der in Deutschland anerkannt ist, kann eine Promotion erfolgen. Mit einer abgeschlossenen Promotion und der Veröffentlichung der Promotionsarbeit wird der Doktortitel verliehen. Die Voraussetzungen sind je nach Studienfach und Hochschule unterschiedlich. Sie sind in der Promotionsordnung des jeweiligen Fachbereichs geregelt.
Vor Beginn eines Promotionsvorhabens sollte ein umfassender Überblick über die Erwartungen an die Promotion, die geforderten Qualifikationen und sein eigenes Profil geschaffen werden.
Prinzipiell gibt es zwei Wege welche ein Promotionsvorhaben auslösen können.
Sollte eine passende Stellenausschreibung gefunden sein ist die Promotionsordnung des verantwortlichen Fachbereiches einzusehen, welche die Rahmenbedingungen wiedergibt. Dies beinhaltet die Art der Promotion Kumulativ oder als Monographie, den zeitlichen Rahmen und weiteres.
Zu a) Es gibt diverse Datenbanken welche einem die Suche nach einer ausgeschriebenen Promotionsstelle unterstützen:
Weiteren Stellen werden direkt über die Homepages der verschiedenen Universitäten, Fachbereiche und Institute ausgeschrieben. Es lohnt sich also nach passenden Fachbereichen für das eigene Thema zu suchen und dort die Stellenausschreibungen anzusehen.
Zu b) Sollte ein Institut, Arbeitsgruppe oder Lehrstuhl das passende Umfeld für eine Promotion sein, können Sie sich an den Leiter der Arbeitsgruppe mit ihren Absichten und einer Bewerbung wenden.
Eine Bewerbung für ein Stipendium ist meistens erst möglich, wenn Sie die Zulassung zur Promotion von der Hochschule erhalten haben.
Für die Zulassung einer Promotion ist eine Promotionsskizze notwendig. Auch für die Bewerbung zur Promotion braucht man meistens schon eine Promotionsskizze.
Folgende Punkte sollten in der Promotionsskizze vorhanden sein [1]:
Literatur:
[1] Ulrich von Alemann: Das Exposé Ja, mach nur einen Plan… Universität Düsseldorf, Philosophische Fakultät 2001