Studentenvisum

Die Aufnahme eines Studiums in Deutschland setzt voraus, dass eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt werden. Der folgende Text ist der offiziellen Website des Auswärtigen Amtes entnommen. Diese und weitergehende Informationen sind dort auch in Englisch und Arabisch abrufbar.

 „Ausländer müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragen. Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sind hiervon ausgenommen, ebenso unter bestimmten Bedingungen Studierende, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zum Studium haben im Rahmen der Mobilitätsrechte für Drittstaatsangehörige im Rahmen der REST-Richtlinie, siehe Flyer des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: EU-weit studieren und forschen.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.

Für die Visumantragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung sind Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller

  • von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie
  • Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen.

Es ist in vielen Fällen auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte. Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.

Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zu Studienzwecken zur Einreise erst ausstellen, wenn die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (nationales Visum, Kategorie D) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung.“

Weitergehende visarechtliche Informationen und Hinweise zu Dauer und Kosten der Visumserteilung sind auf der Website des Auswärtigen Amtes mehrsprachig vorhanden. Neben den visarechtlichen Voraussetzungen sind vor allem auch die sprachlichen Anforderungen an die Studierenden, vor Aufnahme des Studiums, sehr wichtig. Je nach Universität, Studiengang und der Unterrichtssprache des Studienfaches sind entsprechende Sprachkenntnisse vor Beginn des Studiums nachzuweisen.

Hilfreiche Links:

Informationen der Deutschen Botschaft und Kairo: https://kairo.diplo.de/eg-ar/service/05-VisaEinreise/22.2NationaleVisa/22.2.2UnterlagenNationaleVisa

Informationen der Seite Studieren in Deutschland: https://www.study-in.de/de/studium-planen/bewerbung_27435.php